BVG-Mindestzinssatz:

Kommission empfiehlt deutliche Erhöhung auf 1,75 %

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 2027 deutlich anzuheben. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung von aktuell 1,25 % auf 1,75 %. Der Mindestzinssatz legt fest, zu welchem Satz die obligatorischen Altersguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden müssen. Die definitive Festlegung erfolgt durch den Bundesrat.

Für ihre Empfehlung hat die BVG-Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Massgebend sind insbesondere die Entwicklung der Renditen von Bundesobligationen sowie von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Finanzmärkte entwickelten sich 2025 positiv und zeigten auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 eine gute Entwicklung. Zusätzlich wurden unter anderem die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die erzielten Renditen sowie die Verzinsungspolitik berücksichtigt. Nach Einschätzung der Kommission spricht insbesondere die insgesamt gute finanzielle Lage vieler Vorsorgeeinrichtungen für eine Anhebung. Gleichzeitig bleiben Unsicherheiten bestehen, beispielsweise aufgrund geopolitischer Risiken.

Die BVG-Kommission entschied mit 10 zu 4 Stimmen, dem Bundesrat eine Erhöhung des Mindestzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 % zu empfehlen.

Dabei hält die Kommission fest, dass es sich beim BVG-Mindestzinssatz um einen Minimalzins handelt. Vorsorgeeinrichtungen können ihre obligatorischen Altersguthaben höher verzinsen, sofern ihre finanzielle Situation dies zulässt.

Nun liegt der Entscheid beim Bundesrat.

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