Jede Unternehmung, die den EKAS-Richtlinien unterstellt ist, hat einen Sicherheitsbeauftragten (KOPAS) zu bestimmen.
Basiskurs
Der Besuch des Basiskurses ist von Gesetzes wegen obligatorisch und wird die KOPAS befähigen, das branchenspezifische Sicherheitsdispositiv zur Vermeidung von Betriebsunfällen umzusetzen.
Jede Unternehmung, die bei der Swissavant ASA-Branchenlösung eingeschrieben ist, ist gesetzlich verpflichtet, mindestens eine Koordinationsperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) ausbilden