Weiterbildungskurs
Jede Unternehmung, die bei der Swissavant-ASA-Branchenlösung eingeschrieben ist, ist verpflichtet, mindestens eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) ausbilden und regelmässig weiterbilden zu lassen.
Der Besuch dieser speziell für die Branche konzipierten Weiterbildungskurse ist für die KOPAS der Swissavant-ASA Branchenlösung nach erfolgreichem Abschluss des Basiskurses obligatorisch. Die Kurse werden im Zweijahresrhythmus organisiert. Die nächste Durchführung ist im Jahr 2028.

