Nationale Abstimmung BVG-Reform vom 22. September 2024

«Das persönlich angesparte BVG-Altersguthaben ist für über 90% aller erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer der absolut grösste Vermögensbaustein, um später im dritten Lebensabschnitt finanziell den Lebensunterhalt zu bestreiten.»

BVG-Reform: «Ist das eine gute Sache?»

Im Herbst 2024 wird das Schweizer Volk im Rahmen einer eidgenössischen Volksabstimmung das Urteil zur im März 2023 vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform fällen, da bekanntlich in der letzten Juniwoche 2023 fristgerecht das BVG-Referendum formell zustande gekommen ist.

«Das auf drei Säulen aufgebaute Schweizer Vorsorgesystem und damit auch das obligatorische BVG steht angesichts der stetig steigenden Lebenserwartung länger je mehr unter Anpassungsdruck. Ob dann aber am kommenden 22. September 2024 das Volk die BVG-Reform durchwinkt, hängt von vielen und zum Teil gegensätzlichen Parametern ab und lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen. Die BVG-Reform war von Beginn weg stark umstritten, was unter anderem auch der komplexen versicherungstechnischen Materie geschuldet ist. Ein Volks-Ja zur BVG-Reform würde für die zahlreichen Teilzeitbeschäftigten und für die nicht wenigen Geringverdiener in Tieflohnbranchen eine stark verbesserte Altersvorsorge bedeuten. Ein Volks-Nein und damit ein erneutes Scheitern der BVG-Reform wäre dagegen für die meisten Pensionskassen keine Katastrophe, da die Rentenversprechen schon vor längerer Zeit an die höheren Lebenserwartungen angepasst wurden.» so Stiftungsratspräsident, Christoph Rotermund im Vorfeld der BVG-Volksabstimmung im Herbst 2024.

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