NEIN zu einer Mehrwertsteuererhöhung
ohne politische Gesamtstrategie
Der Finanzbedarf der AHV geht weit darüber hinaus
Das Prinzip einer 13. AHV-Rente wurde im März 2024 in einer Volksabstimmung angenommen. Die erste Auszahlung an die Rentner erfolgt im kommenden Dezember. In der Zwischenzeit werden Volk und Stände am 29. November erneut an die Urnen gerufen, um diesmal über die vom Parlament gewählte (Teil-)Finanzierungslösung abzustimmen.
Konkret wird vorgeschlagen, den Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 8,5% (+0,4) und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4,0% (+0,2) anzuheben; der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bliebe unverändert bei 2,6%. Diese Mehrwertsteuererhöhung dürfte jährlich rund 1,5 Milliarden Franken einbringen und wird daher nicht ausreichen, um die gesamten Kosten der 13. AHV-Rente zu decken, die im Jahr 2026 4,2 Milliarden Franken erreichen und bis 2040 voraussichtlich 5 Milliarden Franken übersteigen werden.
Diese Lösung könnte als verantwortungsbewusst erscheinen: Das Volk wollte die 13. AHV-Rente, nun muss es sie finanzieren. Das stimmt zwar… allerdings wird damit, wie sich zeigt, nur rund ein Drittel der Kosten gedeckt. Diese Lösung könnte auch als gerecht erscheinen: Man rührt die Lohnbeiträge nicht an und verteilt die (teilweise) anfallenden Kosten über eine relativ moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer auf alle Konsumenten. Auch das mag zutreffen… allerdings geht der Finanzbedarf der AHV weit darüber hinaus. Nicht nur würde die 13. AHV-Rente nur teilweise finanziert, sondern es stehen noch weitere Anpassungen zur Diskussion, angefangen bei einer möglichen Aufhebung der Obergrenze für Paarrenten, die mehr oder weniger mit der Reform der Hinterlassenenrenten zusammenhängt. Man darf auch nicht vergessen, dass bereits vor der Abstimmung über die 13. AHV-Rente das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben der AHV bereits gefährdet war und eine tiefgreifende Reform erforderte. Man muss sich also bewusst sein, dass die heute geforderte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte nur ein Vorgeschmack auf weitere Forderungen ist, die zwangsläufig nach und nach in Form neuer Mehrwertsteuererhöhungen oder einer Erhöhung der Lohnbeiträge folgen werden.
Lasten sind gerecht zu verteilen
Diese „Salami-Taktik“, die es heute verunmöglicht, das gesamte Ausmass der künftig erforderlichen Anstrengungen abzuschätzen, und die Gefahr birgt, eine letztlich unausgewogene Lastenverteilung zu verschleiern, ist nicht akzeptabel. Genau dies kritisieren die Befürworter eines NEIN am 29. November zu Recht.
Mit „NEIN“ zu stimmen bedeutet nicht, die Finanzierung der 13. AHV-Rente abzulehnen. Es bedeutet vielmehr, vor jeder neuen Abgabe zu fordern, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft eine Gesamtabrechnung vorgelegt wird – ein Gesamtüberblick über den Finanzbedarf der 1. Säule sowie ein ausgereiftes Konzept für eine nachhaltige Reform (was „AHV 2030“ nicht ist), das die Lasten gerecht zwischen denjenigen verteilt, die die AHV finanzieren, und jenen, die davon profitieren. Solange diese Gesamtsicht fehlt, ist es besser, abzuwarten. Ein oder zwei Jahre abzuwarten ist dank des AHV/IV/EO-Fonds möglich, der über mehrere Dutzend Milliarden Franken verfügt. Dieser Fonds stellt eine wichtige finanzielle Absicherung dar und darf nicht aufgebraucht werden. Es ist jedoch vertretbar, einen Teil seiner Mittel einzusetzen, bis eine langfristig tragfähige Lösung gefunden ist.
Eine tiefgreifende Reform der AHV durchzusetzen, die Einnahmen und Ausgaben nachhaltig ins Gleichgewicht bringt, mag schwierig erscheinen. Doch früher oder später muss dies gelingen – je früher, desto besser. Konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch. Das vor über einem Jahr vom Centre Patronal vorgestellte Modell, das präzise und detaillierte Szenarien enthält, würde es ermöglichen, parteipolitische Haltungen zu überwinden, indem die Lasten auf eine moderate Verlängerung der Beitragsdauer (mit einer Anerkennung der vor dem 21. Lebensjahr geleisteten Beiträge) sowie auf die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge verteilt werden.
«Konkrete Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Das vom Centre Patronal vorgestellte Modell, das präzise und detaillierte Szenarien vorschlägt, würde es ermöglichen, parteipolitische Haltungen zu überwinden und die Finanzierungslast ausgewogen zu verteilen.»
Die Mehrwertsteuer schmerzt; sie ist massvoll einzusetzen
Neue Abgaben sind somit kein Tabu. Sie dürfen jedoch nur auf der Grundlage einer ausgereiften und ausgewogenen Reform eingeführt werden. Diese Voraussetzung ist gerade im gegenwärtigen Umfeld besonders wichtig, in dem die Kaufkraft der Haushalte stark unter Druck steht.
Die Mehrwertsteuer stellt eine bequeme Lösung dar, auf die jedes Mal zurückgegriffen wird, wenn ein finanzieller Bedarf entsteht – neben der AHV möchte auch die Armee davon profitieren. Doch diese Steuer ist alles andere als schmerzlos. Trotz ihres vermeintlich gerechten Charakters belastet sie tiefere Einkommen verhältnismässig stärker. Der Bundesrat hat im Rahmen eines anderen Dossiers selbst dargelegt, wie sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer negativ auf den Konsum, die Unternehmen, die öffentlichen Ausgaben, die Steuereinnahmen… und sogar auf die AHV selbst auswirkt.
Deshalb muss eine schrittweise und ungeordnete Anhäufung von Mehrwertsteuererhöhungen unbedingt vermieden werden. Zunächst müssen die Gesamtkosten und deren gerechte Verteilung auf den Tisch gelegt werden. Bis dahin lautet die Antwort am 29. November: NEIN.
Presse- und Informationsdienst Centre Patronal, Pierre-Gabriel Bieri



